Transportschaden melden
Sie haben einen Schaden an Ihrem frisch ausgelieferten Fahrzeug festgestellt?
Ein Transportschaden muss innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung bzw. Erhalt der Ware gemeldet werden. Später festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Empfängers.
Weitere Voraussetzungen:
Das Fahrzeug darf keine gefahrenen Kilometer aufweisen und muss sich in einem vollständig neuwertigem Zustand befinden.